Aufarbeitungskommission
Aufarbeitungskommission

Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Das Erzbistum Hamburg ist 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen. Deshalb wurde die Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auf Ebene der norddeutschen Metropolie und die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates vereinbart.

Nach ihrer konstituierenden Sitzung hat die Unabhängige Aufarbeitungskommission am 25. Oktober 2022 in Hamburg ihre Tätigkeit aufgenommen.

Die Website der Aufarbeitungskommission finden Sie unter: www.uak-nord.de

  • Aufarbeitungskommission Metropolie Hamburg

    Die Diözesen der Metropolie Hamburg (Hildesheim, Osnabrück, Hamburg) richten eine gemeinsame Aufarbeitungskommission ein. Die Mitwirkenden der Aufarbeitungskommission Metropolie werden von allen jeweiligen (Erz-)Bischöfen gemeinsam berufen. Sie berücksichtigt dabei den bereits erhobenen Stand der Aufarbeitung, insbesondere aufgrund bekannter Studien (MHG). In den Diözesen der Metropolie bereits laufende Aufarbeitungsprojekte und -aktivitäten werden fortgesetzt.

  • Zusammensetzung
    Die Aufarbeitungskommission besteht aus insgesamt neun Personen:
    • drei Personen aus dem Kreis des Betroffenenrates
    • drei Mitarbeitende aus den beteiligten Diözesen
    • drei bis fünf Personen auf Vorschlag der Landesregierungen

    Alle Mitwirkende sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.

    Die Präventions- bzw. Interventionsbeauftragten sind ständige Gäste der Kommission; ohne Stimmrecht. Alle Kommissionsteilnehmenden sind für drei Jahre von den Bischöfen berufen, eine wiederholte Berufung ist möglich. Die Kommission forscht nicht selbst. Sie kann Aufträge zur Aufarbeitung regionaler bzw. individueller Fragestellungen in Auftrag geben

  • Aufgaben
    1. fachliche Begleitung der quantitativen und qualitativen Aufarbeitungsprozesse in den Diözesen und deren Vernetzung
    2. fachliche Begleitung der Aufarbeitung des administrativen Umgangs mit Tätern und Betroffenen
    3. institutionelle und strukturelle Voraussetzungen untersuchen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.
    4. Die Kommission versteht sich zum Thema Aufarbeitung als Ansprechpartnerin für Betroffene.
  • Rechte
    • Personen anhören oder Anhörungsbeauftragte berufen
    • Veröffentlichung der Ergebnisse
    • innerhalb von 5 Jahren einen vorläufigen Abschlussbericht vorlegen. Dieser soll eine Zusammenfassung aller Ergebnisse, einen Bericht des Betroffenenrates und konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten.
    • Akteneinsicht oder Auskunft wird gewährt, sofern es für die Erledigung der Aufgaben der Kommission erforderlich und rechtlich zulässig ist und keine berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen.
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