Für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, werden Betroffene an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt.
Das Erzbistum Hamburg gründet sich 1995 aus Teilen des Bistum Osnabrück. Es verbindet mit den Bistümern Osnabrück und Hildesheim eine gemeinsame Geschichte als Metropolie Hamburg. Vor diesem Hintergrund wird die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates auf Metropolie Ebene vereinbart. Die Bischöfe unterzeichneten dazu ein gemeinsames Statut.
Der Betroffenenrat Nord setzt sich aus primär und sekundär Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Kirche und BetreuerInnen von Betroffenen zusammen. Alle Mitglieder des Rates sind unabhängig vom Grad der je eigenen Betroffenheit und unabhängig von Nähe und Distanz zur Institution Kirche gleichberechtigt in Mitwirkung und Mitsprache.
Der Rat versteht sich vorrangig als Vertretung für die Anliegen, Anerkennung und Würdigung von Betroffenen und ihres Leids in der Entwicklung und Aufarbeitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Hamburg und den Bistümern Hildesheim und Osnabrück. Er sucht den Kontakt zu anderen Betroffenen und ermöglicht den Austausch in Betroffenenforen.
Den Flyer des Betroffenenrats Nord mit einigen wichtigen Informationen für Betroffene in der Metropolie Hamburg finden Sie hier: Flyer Betroffenenrat
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Kontakt
Betroffenenrat der Metropolie Hamburg (Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück)
Kontakt zum Sprecherteam
E-Mail: info@betroffenenrat-nord.de
Telefon: 0162 - 15 89 410
www.betroffenenrat-nord.de -
Zusammensetzung
Der Betroffenenrat besteht aus sechs bis neun Personen.
Es können auch Angehörige, sowie Betreuende von Betroffenen mitwirken.
Der Betroffenenrat entsendet drei Personen als Mitglieder in die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Metropolie. -
Aufgaben
Die Weiterentwicklung im Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Metropolie Hamburg begleiten. Dieses soll durch regelmäßige und kontinuierliche Beteiligung in den diözesanen und überdiözesanen Aufarbeitungsprozessen oder vergleichbaren Projekten sichergestellt werden.
Als Expertengremium die Sicht der Betroffenen in die Arbeit der Metropolie Hamburg im Themenfeld der sexualisierten Gewalt kommunizieren.
Der Betroffenenrat ist Impulsgeber. Die Themen ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der Metropolie. -
Rechte
Der Betroffenenrat kann jederzeit schriftliche Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, abgeben.
Der Betroffenenrat wird im Vorfeld geplanter Maßnahmen angehört. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen sexualisierter Gewalt auseinander.
Ein regelmäßiger Austausch mit den Aufarbeitungskommissionen und Verantwortlichen der jeweiligen (Erz-) Diözesen wird vereinbart.