Die Intervention im Erzbistum Hamburg er- und bearbeitet Arbeitsaufträge im Umgang mit Verdachtsfällen durch:
Krisenintervention in akuten Verdachtsfällen. Es beschreibt den Ablauf der vorgeschriebenen Interventionsmaßnahmen, z.B. Notfallflyer zum Schutz der Betroffenen
Begleitung Betroffener beginnt oft im direkten Gespräch bei einer Fallmeldung. Besteht aber auch im Weitervermitteln von anderen Ansprechebenen.
Der Begriff Betroffene umfasst bei uns Menschen, die selbst sex. Gewalt erlitten haben, aber auch Angehörige/ Partner_innen und Betreuende. Diese Begleitung bieten Mitarbeitende der Stabsstelle, unabhängige Ansprechpersonen und externe Ansprechebenen (Nexus) an.
Begleitung „irritierter Systeme“ zielt auf Gruppen im näheren Umfeld der Tat bzw. vor Ort. Die Begleitung und Unterstützung „irritierter Systeme“ zielt auf die von konkreten Missbrauchsvorwürfen betroffenen Einrichtungen. Es beraten und begleiten Mitglieder der Interventionsgruppe ab dem Bekanntwerden von Vorwürfen über die gesamte Zeit der Aufarbeitung. Diese Aufgabe übernehmen Mitarbeitende der Stabsstelle, Berater_innen anderer Fachabteilungen, externe Ansprechebenen.
Begleitung von Beschuldigten wird durch eine externe Person zur Klärung der Meldungen, zur Klärung der eignen Anteile und für eine eventuelle Rehabilitation angeboten.
Die konkreten Abläufe von Interventionsmaßnahmen werden anhand eines Ablaufschemas durch eine Gruppe für jeden Einzelfall festgelegt und koordiniert. In dieser Gruppe werden je nach Meldung juristische, kirchenrechtliche, seelsorgliche, psychologische, sozialpädagogische, organisatorische und kommunikative Kompetenzen gebündelt, die im akuten Interventionsfall benötigt werden. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe ist für die ordnungsgemäße Führung und Ablage der Fallakten zuständig.