Betroffenenrat
Betroffenenrat

Für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, werden Betroffene an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt.

Das Erzbistum Hamburg gründet sich 1995 aus Teilen des Bistum Osnabrück. Es verbindet mit den Bistümern Osnabrück und Hildesheim eine gemeinsame Geschichte als Metropolie Hamburg. Vor diesem Hintergrund wird die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates auf Metropolie Ebene vereinbart. Die Bischöfe unterzeichneten dazu ein gemeinsames Statut.

  • Kontakt

    Betroffenenrat der Metropolie Hamburg (Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück)
    Kontakt zum Sprecherteam
    E-Mail: info@betroffenenrat-nord.de
    Telefon: 0162 - 15 89 410
    www.betroffenenrat-nord.de

  • Zusammensetzung
    Der Betroffenenrat besteht aus sechs bis neun Personen.
    Es können auch Angehörige, sowie Betreuende von Betroffenen mitwirken.
    Der Betroffenenrat entsendet drei Personen als Mitglieder in die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Metropolie.
  • Aufgaben
    Die Weiterentwicklung im Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Metropolie Hamburg begleiten. Dieses soll durch regelmäßige und kontinuierliche Beteiligung in den diözesanen und überdiözesanen Aufarbeitungsprozessen oder vergleichbaren Projekten sichergestellt werden.
    Als Expertengremium die Sicht der Betroffenen in die Arbeit der Metropolie Hamburg im Themenfeld der sexualisierten Gewalt kommunizieren.
    Der Betroffenenrat ist Impulsgeber. Die Themen ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der Metropolie.
  • Rechte
    Der Betroffenenrat kann jederzeit schriftliche Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, abgeben.
    Der Betroffenenrat wird im Vorfeld geplanter Maßnahmen angehört. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen sexualisierter Gewalt auseinander.
    Ein regelmäßiger Austausch mit den Aufarbeitungskommissionen und Verantwortlichen der jeweiligen (Erz-) Diözesen wird vereinbart.
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