Was ist ein Schutzkonzept?
Institutionelle Schutzkonzepte oder kurz Schutzkonzepte fügen die Maßnahmen einer Institution zum Schutz der ihnen anvertrauten Menschen vor sexualisierter Gewalt in ein Gesamtkonzept. Sie sollen dazu beitragen, dass die Institutionen zu Schutz- und Kompetenzorten werden (mehr Informationen der USBKM).
Schutzort
Schutzort bedeutet, dass Menschen in der Institution einen Ort erleben, an dem sie möglichst sicher vor sexualisierter Gewalt sind. Ein hundertprozentiger Schutz ist nie möglich, aber das Risiko kann mithilfe eines Schutzkonzepts minimiert werden.
Kompetenzort
Kompetenzort bedeutet, dass Menschen, die innerhalb oder außerhalb der Institution sexualisierte Gewalt erfahren oder erfahren haben, in der Institution auf Menschen treffen, die kompetent helfen und unterstützen können.
Schutzkonzepte setzen voraus, dass eine Institution die eigenen Risiken analysiert, Schutzmaßnahmen strukturell verankert und an der eigenen Haltung und Kultur arbeitet. Das ist ein ständiger und lebendiger Prozess, der auch nach der ersten Erstellung eines Schutzkonzepts fortgeführt werden muss. In regelmäßigen Abständen ist das Schutzkonzept außerdem umfassend zu überprüfen (Link Evaluation).
Rahmenbedingungen
Auch wenn der Schwerpunkt und Ausgangspunkt von institutionellen Schutzkonzepten der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist, werden in Schutzkonzepten ganz grundsätzliche Fragen des Miteinanders berührt. Das liegt daran, dass Schutz sehr früh beginnt, nämlich im wertschätzenden Umgang miteinander und im Respektieren von Grenzen. Diese Merkmale tragen zu einer sogenannten Kultur der Achtsamkeit bei, die durch die Schutzkonzepte gefördert werden soll.
Im Erzbistum Hamburg sind alle kirchlichen Rechtsträger und deren Einrichtungen durch die Rahmenordnung Prävention zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts verpflichtet.
Bei Fragen rund um das Thema Schutzkonzepte wenden Sie sich gern an
Ev-Catherine Johanns
Referentin für Prävention
Schwerpunkt Schutzkonzepte, Betreuung PgPs