PgPs

PgPs sind für Präventionsfragen geschulte Personen, vormals Präventionsbeauftragte

In der Rahmenordnung Prävention ist festgelegt, dass „für jede Einrichtung, für jeden Verband oder für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen […] eine für Präventionsfragen geschulte Person zur Verfügung stehen [muss], die bei der Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstützen kann.“

Das heißt, dass zum Beispiel auch jede Pfarrei eine PgP benennen muss.

Die PgPs unterstützen die Leitung bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen und des Schutzkonzepts. Sie sind zum Thema ansprechbar und auskunftsfähig. PgPs organisieren beispielsweise Präventionsschulungen vor Ort in ihrer jeweiligen Gemeinde, behalten das ISK und den aktuellen Stand dazu im Blick und vernetzen sich mit anderen PgPs, damit Prävention vor Ort gut gelingen kann.

Die Pfarreileitung ist dafür zuständig, eine PgP zu benennen. Für die PgPs gibt es einen E-Learning-Kurs, der Sie auf die Aufgabe vorbereitet. Zudem finden etwa dreimal im Jahr digitale Vernetzungstreffen statt, in denen die PgPs sich austauschen können.

Werden Sie als PgP benannt, melden Sie sich bei der zuständigen Mitarbeiterin Ev-Catherine Johanns der Stabsstelle, damit Ihnen die Zugangsdaten für den E-Learning-Kurs freigeschaltet wird und Sie in den Verteiler für die Einladungen zu den Vernetzungstreffen aufgenommen werden können.