Das Team
Intervention
Unter der Leitung der Interventionsbeauftragten ist die Intervention zuständig für Fälle sexualisierter Gewalt an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Maßgeblich sind die einschlägigen kirchenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Interventionsordnung. Ziel der Arbeit ist es, die Interessen und den Schutz der Betroffenen in den Vordergrund zu stellen und ein regelkonformes, transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten, das die Belange aller beteiligten Parteien – Betroffene, Beschuldigte und Einrichtungen – berücksichtigt.
Im Unterschied zur Prävention, deren Kernaufgabe die Verhinderung von Schaden vor dessen Auftreten ist, besteht die Aufgabe der Intervention darin, bei konkreten Hinweisen oder Meldungen zu Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt umgehend einzuschreiten, um bereits entstandenes Leid zu beenden.
In dem Zuständigkeitsbereich der Intervention fallen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren; schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene im Sinne von § 225 Abs. 1 StGB (z. B. schutzbefohlene Personen aufgrund von Gebrechlichkeit oder Krankheit, in Fürsorge- oder Obhutsverhältnissen zum Beschuldigten oder dem Beschuldigten im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Unterstellte); sowie Personen, die sich in einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten befinden.

Ansprüche an VBG
(Verwaltungsberufsgenossenschaft)
Team Intervention
Katja Kottmann
(Lic. iur. can., Dipl. Theol.)
Interventionsbeauftragte
Co-Leiterin der Stabsstelle
N.N.
Referent_in für
Betroffenenbegleitung
E-Mail
040
N.N.
Referent_in für
Betroffenenbegleitung
E-Mail
040
N.N.
Referent_in für
Intervention und Aufarbeitung
E-Mail
040





