Seit dem 1. Januar 2021 gibt es ein neues Verfahren zur Anerkennung des Leids. Es wurde als Ergänzung zum Rechtsweg eingeführt, damit Betroffene von sexualisierter Gewalt Unterstützung erhalten können – auch dann, wenn die Täter und Täterinnen verstorben sind oder die Taten rechtlich nicht mehr verfolgt werden können.
Das Verfahren ermöglicht es Betroffenen, ohne Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Belastungen eine finanzielle Anerkennung zu bekommen. Dabei müssen sie keine Beweise für die Tat oder ihre Folgen vorlegen – es reicht, wenn ihre Schilderung glaubhaft und nachvollziehbar ist.
Beauftragte Ansprechpersonen in den (Erz-)Bistümern unterstützen Betroffene bei der Antragstellung und helfen, die Tatschilderung zu formulieren.