Evaluation Schutzkonzept
Ein Schutzkonzept muss regelmäßig auf seine Aktualität überprüft werden. Eine umfassende Evaluation ist mindestens alle 5 Jahre durchzuführen, wie in der Rahmenordnung Prävention festgelegt ist. Ggf. wurden für einzelne Schutzkonzepte auch kürzere Zeitintervalle gewählt. Die Evaluation umfasst sowohl eine eingehende Prüfung des Textes auf Aktualität unter Einbezug der Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren mit dem Schutzkonzept gemacht wurden.
Hat sich zum Beispiel gezeigt, dass ein Meldewege nicht optimal funktioniert, ist er spätestens in der Evaluation, bestenfalls sogar schon direkt nach Auffallen des Defizits, anzupassen. Über die unmittelbare Prüfung des Texts sollen bei der Evaluation wieder möglichst viele Mitglieder der Institution eingebunden werden. In einer Art erneuten Risikoanalyse wird überprüft, wie die bisherigen Maßnahmen des Schutzkonzepts sich bewährt haben und wo es Nachbesserungsbedarf gibt.
Eine Handreichung für die Evaluation der institutionellen Schutzkonzepte können Sie hier herunterladen.
Da es wichtig ist, verschiedene Zielgruppen in die Schutzkonzept-Evaluation einzubinden, haben wir hier ein Begleitheft mit verschiedenen methodischen Ideen für Sie zusammengestellt.
Zur Schutzkonzept-Evaluation bietet die Stabsstelle digitale Informations-Veranstaltungen am 12.11.2026 und am 24.11.2026, jeweils von 10 bis 12 Uhr, an. Anmelden können Sie sich per Mail an ev-catherine.johanns@erzbistum-hamburg.de.
Darüber hinaus werden digitale offene Sprechstunden am 16.11.2026, 07.01.2027 und 16.02.2027 jeweils von 11-12 Uhr angeboten. Hierzu ist keine Anmeldung notwendig. Sie können sich am jeweiligen Termin einfach unter folgendem Link einwählen: https://eu01web.zoom.us/j/67576493727?pwd=UNCh2CrMFH9KD80sm30Rg1WiamCD8q.1
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie gerne die Stabsstelle Prävention und Intervention.