Gesetzliche Grundlagen

Prävention, Intervention und Aufarbeitung sind integrale Bestandteile der kirchlichen Arbeit und in gesetzlichen Grundlagen verankert. Hier finden Sie deutschlandweit gültige sowie für das Erzbistum Hamburg spezifizierte Gesetze, Ordnungen und Richtlinien. 

Aufarbeitung

Statut für die Aufarbeitungskommission im Rahmen der unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Metropolie Hamburg
Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung con sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz

Intervention

Interventionsordnung- Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfsbedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst

Prävention

Rahmenordnung Prävention der deutschen Bischofskonferenz
Hinweis zur Rahmenordnung
Ausführungsbestimmungen zur Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Verhaltenskodex (Musterbeispiel EGV)
Selbstauskunftserklärung für hauptamtlich Beschäftigte im kirchlichen Dienst, Ehrenamtliche und Dritte, die zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind
Selbstauskunftserklärung für Ehrenamtliche, die kein erweitertes Führungszeugnisses vorlegen müssen

Betroffenenrat

Statut des Betroffenenrates der Metropolie Hamburg

Studien

Impulse und Handlungsempfehlungen zur Veröffentlichung der Studie der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger

Anerkennung des Leids

Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids