UAK für Erzbistum Hamburg und Bistümer Hildesheim und Osnabrück
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) begleitet die institutionellen und wissenschaftlichen Aufarbeitungsprozesse in den drei (Erz-)Bistümern der Metropolie Hamburg. Als unabhängiges und nicht weisungsgebundenes Gremium kann die UAK die Bistümer zur Handlung auffordern und Impulse einbringen, die die Qualität der Aufarbeitung sicherstellen.
Mitglieder
Die UAK besteht aus 10 Mitgliedern, vier von den Mitgliedern wurden durch die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen/Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vorgeschlagen, drei Mitglieder wurden von den jeweiligen Bistümern benannt. Drei Vertreter_innen aus dem Betroffenenrat Nord bringen die Perspektive der Betroffenen ein.
Informationen über Selbstverständnis, Auftrag und Ziele
Die Grundlage für das Handeln der UAK bildet das Statut, das durch die (Erz-)Bischöfe der Metropolie Ende 2021 in Kraft gesetzt wurde. Auf der Homepage der UAK können Sie sich über Selbstverständnis, Auftrag und Ziele des Gremiums informieren.