Betroffenenrat Nord
Der gemeinsame Betroffenenrat
Der gemeinsame Betroffenenrat des Erzbistums Hamburg und der Bistümer Hildesheim und Osnabrück vertritt die Perspektive der Betroffenen in den Nordbistümern. Die Mitglieder werden durch ein unabhängiges Auswahlgremium nach einem Bewerber-Verfahren ausgewählt. Die erste Amtszeit des Betroffenenrates begann im Frühjahr 2022, die zweite Amtszeit begann im Herbst 2025. Die Ratsmitglieder werden für drei Jahre berufen.
Aufgaben des Rats
Zu den Aufgaben des Rats gehört es, die Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zu begleiten und mit voranzubringen.
Der Rat ist ein Expertengremium, das die Sicht der Betroffenen einbringt. Dazu heißt es in der Präambel seiner Geschäftsordnung: „Der Rat fordert und fördert neue Wege in der Aufarbeitung der Verbrechen an Betroffenen und des institutionellen und persönlichen Umgangs mit ihnen. Er macht es sich zur Aufgabe, Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention offen und deutlich zu benennen und Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen zu erschließen.“
Drei Mitglieder des Rats sitzen zudem in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Nord.
Kontakt zum Betroffenenrat Nord
Sie erreichen den Rat über das Regionalteam Erzbistum Hamburg
Über die Homepage des Betroffenenrats Nord können u.a. Hilfen zur Antragstellung für die Anerkennung des Leids, Informationen für weitere Anträge und Hilfsmöglichkeiten, Dokumente und aktuelle Veröffentlichungen eingesehen werden.

