Ansprüche an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Ansprüche an die Verwaltungsberufs-genossenschaft (VBG)
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat im Jahr 2022 die deutschen Bistümer darüber informiert, dass in Fällen des sexuellen Missbrauchs die Möglichkeit für die Betroffenen besteht, Leistungen der Berufsgenossenschaft zu erhalten. Unter anderem kann eine ehrenamtliche Arbeit wie z. B der Ministrantendienst unter den Versicherungsschutz der VBG fallen.
Das Erzbistum Hamburg ist als Arbeitgeber rechtlich verpflichtet die Fälle an die VBG zu melden. Die Prüfung und Entscheidung, ob ein Versicherungsfall tatsächlich vorliegt, obliegt allein der VBG.
Wichtig: Das Erzbistum Hamburg wird ohne das Einverständnis der Betroffenen KEINE Meldung vornehmen!
Dokumente mit weiteren Informationen
FAQ Sexueller Missbrauch als Arbeitsunfall (DBK)
Sexualisierte Gewalt in Kirchen – Versicherungsfall melden (VBG)