Das Bild zeigt das Logo des Teams Intervention in der Stabsstelle Prävention. Als Symbol-Grafik ist ein Ausrufezeichen eingebunden, das in dem Text "Intervention im Erzbistum Hamburg" den Buchstaben "o" in dem Wort "Intervention" ersetzt.
Das Bild zeigt einen kreisrunden Button mit roter Farbe. Text in weißen Buchstaben: Melden. Betroffen. Zusätzlich sind zwei Icon sichtbar: Telefonhörer und Briefumschlag für E-Mail.
Sie sind hier: Start » Intervention » BAP

Beauftragte Ansprechpersonen

Beauftragte Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst:

Bettina Gräfin Kerssenbrock, Volljuristin
Frank Brand, Rechtsanwalt
Eilert Dettmers, Rechtsanwalt
Karin Niebergall-Sippel, Heilpädagogin

Die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen ist durch das Büro der Ansprechpersonen gegeben. Bitte wenden Sie sich an die Telefonnummer 0162 326 04 62 oder per Email an buero.ansprechpersonen@erzbistum-hamburg.de.

Aufgaben der Ansprechpersonen

Die beauftragten Ansprechpersonen (früher „Missbrauchsbeauftragte“) sind unabhängige Ansprechpartner bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Grenzverletzungen oder andere Übergriffe gegenüber Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen.

Sie sind nicht beim Erzbistum angestellt, arbeiten unabhängig und werden durch den Erzbischof Stefan Heße für einen Zeitraum von 3 Jahren berufen.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sowie deren Ausführungsbestimmungen in der Fassung vom 1. Juni 2022.

Ihre Aufgabe ist es, Hinweise entgegenzunehmen und Betroffene zu unterstützen:

Bei Meldungen zu länger zurückliegenden Fällen prüfen die beauftragten Ansprechpersonen die Plausibilität der Schilderungen und unterstützen Betroffene bei der Beantragung von Zahlungen in Anerkennung des erlittenen Leids sowie bei der Übernahme von Therapiekosten.

Bei aktuellen Fällen nehmen Sie die Meldung entgegen, geben jedoch die nötigen Informationen an das Erzbistum Hamburg weiter, damit dieses die notwendigen arbeits- und kirchenrechtlichen Schritte einleiten kann. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, erstattet das Erzbistum grundsätzlich unverzüglich Anzeige. 

Für alle Tätigkeiten die für Recherche, Dokumentation und Berichterstattung von Meldungen erforderlich sind werden die Ansprechpersonen vom Backoffice unterstützt. Im Zuge des Anerkennungsverfahrens werden dort die Arbeitsschritte auf Verwaltungsebene übernommen.