Ein Schutzkonzept muss regelmäßig auf seine Aktualität überprüft werden. Eine umfassende Evaluation ist mindestens alle 5 Jahre durchzuführen, wie in der Rahmenordnung Prävention festgelegt ist. Ggf. wurden für einzelne Schutzkonzepte auch kürzere Zeitintervalle gewählt. Die Evaluation umfasst sowohl eine eingehende Prüfung des Textes auf Aktualität unter Einbezug der Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren mit dem Schutzkonzept gemacht wurden.
Hat sich zum Beispiel gezeigt, dass ein Meldewege nicht optimal funktioniert, ist er spätestens in der Evaluation, bestenfalls sogar schon direkt nach Auffallen des Defizits, anzupassen. Über die unmittelbare Prüfung des Texts sollen bei der Evaluation wieder möglichst viele Mitglieder der Institution eingebunden werden. In einer Art erneuten Risikoanalyse wird überprüft, wie die bisherigen Maßnahmen des Schutzkonzepts sich bewährt haben und wo es Nachbesserungsbedarf gibt.
Einen Leitfaden für die Evaluation der institutionellen Schutzkonzepte können Sie hier demnächst herunterladen.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie gerne die Stabsstelle Prävention und Intervention.