
Institutionelle Schutzkonzeptentwicklung im Erzbistum Hamburg
Die Rahmenordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsene Schutzbefohlene im Erzbistum Hamburg sieht die Erarbeitung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten (ISK) vor. „Kinder und Jugendliche müssen die Kirche als sicheren Ort erleben können. Ein wichtiger Baustein, der dazu beiträgt, ist die Entwicklung von Schutzkonzepten. Jeder Träger, jede Einrichtung und jede Pfarrei unseres Erzbistums ist dazu verpflichtet – auch wir im Generalvikariat“, so der Generalvikar.
Damit dies gelingt und professionell begleitet wird, hat der Generalvikar Mitarbeiter_innen im Referat Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zu Ansprechpersonen für die Schutzkonzeptentwicklung im Erzbistum Hamburg benannt.
Das Schutzkonzept des Generalvikariates steht hier zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Für Ihre Suche nach Unterlagen, Unterstützung und Fragen im ISK-Entwicklungsprozess wenden Sie sich gern an: