Die Kernaufgabe der Intervention ist die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt. Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben(bereiche):
die Entgegennahme eingehender Hinweise/ Meldungen
die Teilnahme an den Erstgesprächen der Ansprechpersonen mit den Betroffenen sowie die Protokollierung der Aussagen
die Weiterleitung an staatliche Strafverfolgungsbehörden und deren Unterstützung
die interne Prüfung und Einleitung notwendiger arbeits- und dienstrechtlicher Maßnahmen
die Anhörung von Beschuldigten und Zeugen
bei Klerikern: zusammen mit der Fachstelle für Kirchenrecht die Abfassung des Voruntersuchungsberichtes zwecks Weiterleitung an das Dikasterium für die Glaubenslehre (vormals: Römische Glaubenskongregation)
die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Institution sowie die Koordinierung der externen Kommunikation mit den zuständigen Personen des betroffenen kirchlichen Rechtsträgers und der Öffentlichkeit
die Information der Betroffenen über den Stand des Aufklärungsprozesses und die beschlossenen Maßnahmen (auch über die jeweils zuständigen Ansprechpersonen)
die Beratung bei grundsätzlichen Anfragen zum Thema des Umganges mit sexualisierter Gewalt