Fragen & Antworten [Prävention]
Fragen zur Rahmenordnung, PgPs und ISKs
Was ist die Rahmenordnung Prävention?
Die Rahmenordnung Prävention (mit vollem Titel Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz) ist die für den Bereich der Prävention in allen deutschen Bistümern gültige Ordnung. Sie wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz im November 2019 beschlossen und ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ersetzt sie die zuvor gültige Präventionsordnung und die jener zugehörigen Instruktionen des Generalvikars.
Die Rahmenordnung Prävention kann für die einzelnen (Erz-)Bistümer durch eigene Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden. Sie kann über die Seite der DBK oder über unseren Downloadbereich abgerufen werden.
Was sind „schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene“?
Bei schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen denken Sie vielleicht zuerst an Menschen im Krankenhaus oder im Pflegeheim, vielleicht auch an Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene können aber je nach Situation auch andere Personen sein. Beispielsweise ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine schutzbedürftige Person. Auch in seelsorglichen Gesprächen oder in Beichtsituationen ist die Person, welche die Seelsorge oder die Beichte in Anspruch nimmt, schutzbedürftig. Schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beschränken sich also nicht auf erwachsene Schutzbefohlene, sondern wir alle können situationsabhängig schutz- oder hilfebedürftig sein.
Wer sind die PgPs und was sind ihre Aufgaben?
Die Abkürzung PgP steht für „in Präventionsfragen geschulte Person“. Vormals wurden die PgPs oft auch als Präventionsbeauftragte bezeichnet. Die PgPs sind die Personen vor Ort, die für den Bereich der Prävention zuständig sind. Sie sind zum Thema ansprechbar und auskunftsfähig. PgPs organisieren beispielsweise Präventionsschulungen vor Ort in ihrer jeweiligen Gemeinde, behalten das ISK und den aktuellen Stand dazu im Blick und vernetzen sich mit anderen PgPs, damit Prävention vor Ort gut gelingen kann.
Was muss ich tun, um PgP zu werden?
Wenn Sie sich in Ihrer Gemeinde als PgP engagieren möchten, sprechen Sie hierzu bitte die Pfarreileitung an. Wenn Sie als PgP benennt werden, melden Sie sich bitte zum zugehörigen E-Learning-Kurs auf s@lt an. Die Zugangsdaten hierzu können Sie bei Ev-Catherine Johanns erfragen (siehe unter Kontakte).
Wie kann ich mich mit anderen PgPs am besten austauschen?
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Vernetzungstreffen für die PgPs an. Die Treffen finden derzeit ausschließlich digital statt. Die Termine für die nächsten Vernetzungstreffen finden Sie hier [Verknüpfung muss dann bitte noch eingepflegt werden].
Was ist ein ISK?
ISK ist die Abkürzung für das institutionelle Schutzkonzept. Institutionelle Schutzkonzepte sind festgeschriebene Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene. Sie sollen den bestmöglichen Schutz für alle Personen in einer Institution bieten.
Jede Institution im Erzbistum Hamburg ist verpflichtet, ein solches Schutzkonzept zu haben und es regelmäßig zu aktualisieren. Dies ist in der Rahmenordnung festgelegt.
Feste Bestandteile eines ISKs sind die Begriffsbestimmungen, die Risikoanalyse, die Schutzfaktoren, der Verhaltenskodex, Verfahrensabläufe und Handlungsempfehlungen sowie die Benennung von Kontakten.
Wofür brauchen wir ein ISK? Bei uns passiert doch nichts.
Ein Schutzkonzept ist einer von mehreren Faktoren, die dafür sorgen sollen, dass die Institutionen im Erzbistum Hamburg sichere Orte sind. Das Vorhandensein eines Schutzkonzepts kann auf potenzielle Täter und Täterinnen bereits abschreckend wirken. Durch die im Schutzkonzept beschriebenen Schutzmaßnahmen wird die Einrichtung täterUNfreundlich.
Darüber hinaus trägt die Verständigung auf einen Verhaltenskodex zu einem guten und achtsamen Miteinander bei.
Wo finde ich das ISK meiner Einrichtung?
Im Optimalfall können Sie das für Sie geltende ISK einfach über die Webseite Ihrer Einrichtung abrufen. Sollten Sie es dort nicht finden, sprechen Sie bitte Ihre Leitung an und erkundigen Sie sich bei ihr nach dem Schutzkonzept.
Unser ISK liegt nur als Papier in der Schublade. Wie können wir es mit Leben füllen?
Ein ISK, das nur als zahnloser Papiertiger in der Schublade liegt, kann seine Wirkung nicht entfalten. Um unsere Einrichtungen sicher zu gestalten, ist es unabdingbar, das Schutzkonzept im Alltag zu leben. Diese Übertragung vom Papier in den gelebten Alltag nennt sich Implementierung. Wenn Sie bei der Implementierung Hilfe benötigen oder Ideen brauchen, werfen Sie gerne einen Blick in unser Implementierungshandbuch, welches Sie im Downloadbereich finden.
Unser Schutzkonzept ist schon mehrere Jahre alt. Können wir es einfach so lassen oder müssen wir etwas tun?
Spätestens alle fünf Jahre muss das Schutzkonzept evaluiert und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Evaluation sollte unter Beteiligung aller Personen stattfinden, die in der Einrichtung tätig sind oder Angebote der Einrichtung wahrnehmen. Im Rahmen der Evaluation wird geprüft, ob die überlegten und entwickelten Maßnahmen funktionieren, ob die gesteckten Ziele noch aktuell sind und ob etwas angepasst werden muss. Anhand der Ergebnisse dieser Evaluation erfolgt die Überarbeitung des Schutzkonzepts, bei der die aktuellen Erkenntnisse Berücksichtigung finden. Im Abstand von jeweils spätestens fünf Jahren müssen die folgenden Evaluationen stattfinden.
Selbstverständlich dürfen die Evaluation und die Überarbeitung auch in geringeren Intervallen durchgeführt werden. Wenn es in Ihrer Institution einen Vorfall gibt, sollte das Schutzkonzept umgehend überprüft und angepasst werden.
Fragen zu Präventionsschulungen und dem Führungszeugnis
Warum muss ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Das erweiterte Führungszeugnis ist eine von verschiedenen Maßnahmen, die unsere Einrichtungen für Täter und Täterinnen unattraktiv machen. Mit dem Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses versichert jede und jeder Einzelne uns, dass keine einschlägigen Verurteilungen gegen sie oder ihn vorliegen. Damit werden Sie nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern Täterinnen und Tätern wird signalisiert, dass die Institution aufmerksam ist.
Warum muss ich eine Schulung besuchen?
Die regelmäßige Teilnahme an unseren Präventionsschulungen ist für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in unserem Erzbistum verpflichtend.
Kinder und Jugendliche stellen im Themenfeld der sexualisierten Gewalt die vulnerabelste Gruppe dar. Unser Auftrag ist es, die uns anvertrauten Personen – Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene – zu schützen. Zwar gibt es auch Programme, die den Selbstschutz dieser Gruppen stärken sollen. Dies entbindet uns jedoch nicht von unserem Schutzauftrag.
Wenn Sie nicht direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, fragen Sie sich möglicherweise, warum ausgerechnet Sie eine Schulung besuchen müssen. Die Antwort liegt darin begründet, dass wir durch unsere Schulungen Haltungsarbeit leisten. Prävention sexualisierter Gewalt beginnt bei jedem und jeder Einzelnen. In der Schulung werden Sie für Strategien von Tätern und Täterinnen sensibilisiert, sodass unsere Einrichtungen täterUNfreundlich werden. Durch die Beschäftigung mit Themen wie den Psychodynamiken von Betroffenen oder dem Verhältnis von Nähe und Distanz erlernen Sie eine achtsame Haltung, die nicht nur im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, sondern auch mit anderen Erwachsenen wichtig ist. Auf diese Weise können wir gemeinsam an einem achtsamen und transparenten Miteinander arbeiten, das elementar für die Vermeidung von Übergriffen ist.
Welche Schulung brauche ich?
Wir bieten Schulungen sowohl für Hauptamtliche als auch für Ehrenamtliche an. Für diese beiden Zielgruppen finden Sie unterschiedliche Termine auf unserer Homepage.
Ehrenamtliche:
Wenn Sie bislang noch keine Präventionsschulung besucht haben, ist die Basisschulung für Sie das richtige Format. Haben Sie bereits eine Basisschulung besucht, ist für Sie die Auffrischungsschulung richtig.
Hauptamtliche:
Wenn Sie noch keine Präventionsschulung besucht haben, müssen Sie eine Basisschulung absolvieren, die für Hauptamtliche in zwei Formaten angeboten wird: Die 6-stündige Basisschulung ist für Verwaltungskräfte, Honorarkräfte, Lehrkräfte u.ä. konzipiert. Gehören Sie zum pastoralen Personal oder sind Sie eine Leitungskraft, müssen Sie eine 12-stündige Basisschulung besuchen.
Haben Sie bereits eine Basisschulung besucht, ist für Sie die Auffrischungsschulung das richtige Format. Diese ist für alle Zielgruppen im Hauptamt 6-stündig.
Ich bin haupt- und ehrenamtlich tätig. Muss ich zwei Schulungen besuchen?
Nein, grundsätzlich müssen Sie nur eine Schulung besuchen. Die Schulung, die Sie für Ihr Hauptamt besuchen, ist auch für Ihr Ehrenamt gültig. Umgekehrt gibt es allerdings Inhalte, die Sie für Ihr Hauptamt benötigen, welche in der Ehrenamtsschulung aufgrund der Zielgruppe nicht vermittelt werden. Eine Ehrenamtsschulung reicht also für eine hauptberufliche Tätigkeit nicht aus. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie vom Ehren- ins Hauptamt wechseln oder zusätzlich zu Ihrem Ehrenamt beruflich im Erzbistum Hamburg tätig werden.
Ich habe doch schon einmal eine Schulung besucht. Warum muss ich jetzt wieder eine besuchen?
Unsere Präventionsschulungen lassen sich mit Erste-Hilfe-Schulungen vergleichen. Es ist gut, wenn Sie schon einmal eine Schulung besucht haben. Es ist aber genauso wichtig, dass Sie das Wissen, welches Sie sich in dieser Schulung angeeignet haben, regelmäßig auffrischen, damit Sie für das Thema sensibilisiert bleiben und im Fall der Fälle handlungssicher sind. Daher müssen unsere Schulungen alle fünf Jahre besucht werden.
Wie funktionieren die unterschiedlichen Schulungsformate?
Schulungen für Hauptamtliche:
Wir bieten Schulungen in Präsenz, per Videokonferenz sowie in einem kombinierten Format aus E-Learning und Videokonferenz an.
Die 12-stündigen Schulungen finden ausschließlich in Präsenz statt.
Eine 6-stündige Präsenzschulung kann entweder an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Vormittage stattfinden. In der Regel finden die Schulungen im St. Ansgar-Haus statt.
Auch die Schulungen per Videokonferenz können an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Vormittage stattfinden. Zur Teilnahme an einer Online-Schulung bekommen Sie rechtzeitig vorher einen Zoom-Link zugeschickt. Zur Teilnahme an diesem Format sind eine Kamera und ein Mikrofon erforderlich.
Die Schulung im kombinierten Format aus E-Learning und Videokonferenz wird vorerst ausschließlich für Auffrischungsschulungen angeboten.
Möchten Sie an einer Auffrischungsschulung im Kombi-Format teilnehmen, bekommen Sie etwa vier Wochen vor dem gemeinsamen Termin die Zugangsdaten zum E-Learning auf der bistumseigenen Lernplattform s@lt.
Das E-Learning-Modul muss bis etwa drei Tage vor dem gemeinsamen Zoom-Termin vollständig bearbeitet worden sein, sonst ist eine Teilnahme an der Zoom-Sitzung nicht möglich. Die genaue Bearbeitungsfrist wird gemeinsam mit den Zugangsdaten mitgeteilt. Die Bearbeitung des E-Learning-Moduls nimmt etwa 3h in Anspruch, die Sie sich vor dem gemeinsamen Termin frei einteilen können. Innerhalb der Tage unmittelbar vor dem gemeinsamen Termin erhalten Sie von uns den zugehörigen Zoom-Link.
Was erwartet mich in der Präventionsschulung?
In der Präventionsschulung werden folgende Inhalte behandelt:
Definitionen, gesetzliche Regelungen, aktuelle Zahlen, Perspektive der Betroffenen, Strategien von Tätern und Täterinnen, Handlungsleitfaden, Institutionelle Schutzkonzepte.
Diese Themen werden mit Impulsen durch den Referenten oder die Referentin, mit Kleingruppenaufgaben und Plenumsdiskussionen bearbeitet. Wenn Sie Sorgen vor dem Besuch der Präventionsschulung haben, können Sie sich gerne vorab an die Schulungsreferentinnen und -referenten wenden.
Ich fühle mich nach der Präventionsschulung unwohl. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie sich nach der Schulung unwohl fühlen, ist es wichtig, dass Sie damit nicht alleine bleiben, sondern darüber sprechen. Die Referentinnen und Referenten der Stabsstelle sind im Anschluss an die Schulungen stets ansprechbar. Selbstverständlich können Sie sich auch eine Vertrauensperson in Ihrem persönlichen Umfeld suchen. Wenn Sie psychologische Unterstützung benötigen, können Sie sich beispielsweise an die Telefonseelsorge der Caritas (0800 111 0222) oder bei eigener Betroffenheit oder einem unguten Bauchgefühl an das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) wenden.
Wo kann ich nach der Schulung Inhalte nachlesen?
Sie bekommen im Anschluss an die Schulung in der Regel ein Handout zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können Sie hier im Downloadbereich unsere Arbeitshilfe abrufen, in welcher die Schulungsinhalte und darüber hinausgehende Themen aufgeführt sind.
Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme an einer Präventionsschulung?
Ja. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Präventionsschulungen beträgt 16 Jahre.
Der Grund dafür besteht darin, dass Jugendliche unter 16 Jahren selbst noch zu der Gruppe gehören, die den Fokus unserer Schulungen darstellt – die Kinder und Jugendlichen, die es zu schützen gilt. Zu diesem Schutz gehört es zudem auch, Jugendliche nicht vorzeitig in Verantwortungspositionen zu drängen, denen sie möglicherweise noch nicht gewachsen sind. In einem Alter von 16 bis 18 Jahren sollte überdies gut geprüft werden, ob die Jugendlichen schon bereit für diese Verantwortung sind. Sie gelten in jedem Fall auch in ihrer Funktion als
Gruppenleitende aufgrund ihres Alters als zu schützende Personen.
Eine Ausnahmeregelung für unsere Präventionsschulungen gilt für 15-Jährige, welche an einem Gruppenleitungsgrundkurs teilnehmen, um auf die zukünftige Übernahme von Verantwortung vorbereitet zu werden.
Fragen zu Zeltlagern und Ferienfreizeiten
Wir fahren bald auf ein Zeltlager. Was müssen wir für die Schlafsituation beachten?
Vielleicht haben Sie noch die Instruktionen des Generalvikars zur Präventionsordnung im Kopf. Mit dem Einsetzen der Rahmenordnung am 01.01.2020 sind sowohl die bis dahin geltende Präventionsordnung als auch die sich darauf beziehenden Instruktionen des Generalvikars außer Kraft gesetzt worden.
Grundsätzlich gelten die Regeln des eigenen ISK. Vielleicht ist hierin bereits geregelt, was es für Schlafsituationen zu beachten gibt.
Unsere Empfehlung ist, dass Leiter und Teilnehmer aufgrund des Machtgefälles getrennt schlafen sollten. Ebenso ist eine Trennung zwischen Lagerleitung und weiteren Leitern sinnvoll, da auch hier ein Machtgefälle besteht.
Getrenntgeschlechtliches Schlafen sollte auf jeden Fall angeboten werden, sofern es umsetzbar ist. Sofern gemischtgeschlechtliches Schlafen geplant ist, muss dies sensibel kommuniziert werden und es muss eine Möglichkeit geben, es zu äußern, wenn man dies für sich selbst nicht möchte.
Schaffen Sie Transparenz über die Situation. Kommunizieren Sie im Vorfeld an die Eltern und an die Teilnehmenden, wie die Schlafsituation vor Ort gestaltet ist: Gibt es geschlechtergetrennte Zelte? Dürfen sich die Teilnehmenden die Zelte aussuchen oder werden sie eingeteilt? Gibt es besondere Situationen (bspw. auf mehrtägigen Wanderungen), in denen eine Trennung nach Geschlechtern oder von Gruppenleitung und Teilnehmenden nicht möglich ist? Eltern und Teilnehmende sollten wissen, was sie auf dem Zeltlager erwartet, und sich dazu äußern dürfen.
Dürfen wir bei Ferienfreizeiten die Kinder auf Zecken kontrollieren?
Die Untersuchung auf Zecken ist eine sehr sensible Situation, da die Kinder sich vor einer Leitungspersonen mindestens in Teilen unbekleidet zeigen. Daher sollten die Kinder dazu angehalten werden, sich selbst bspw. in der Dusche oder auf der Toilette regelmäßig nach Zecken abzusuchen. Für die Kinder kann es ggf. hilfreich sein, gegenseitig an schwer sichtbaren Stellen (Rücken, Beinrückseiten, Nacken etc.) nach Zecken Ausschau zu halten.
Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, sich nicht von Gruppenleitungspersonen auf Zecken untersuchen lassen zu müssen, wenn es das nicht möchte. Der Intimbereich der Kinder ist in jedem Fall für alle – sowohl für andere Kinder als auch für Gruppenleitungspersonen – tabu.
Wer sind die Täter und Täterinnen?
Werden Betroffene selbst zu Tätern?
Bislang ist wissenschaftlich kein Zusammenhang gesichert nachgewiesen, es liegen unterschiedliche Erkenntnisse zu dem Thema vor.
Es kann davon ausgegangen werden, dass ca. ein Viertel der männlichen Täter in ihrer Kindheit selbst sexuell missbraucht wurde.
(Quelle: Fuchs, Katharina Anna: Täter und Täterinnen: Fremde Vertraute – vertraute Fremde, in: Kerschke-Risch, Pamela (Hrsg.): Sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Hintergründe – Zusammenhänge – Erklärungen, Stuttgart 2022, S. 53-69, hier: S. 61)
Sind alle Täter pädophil?
Nein, nicht alle Täter haben eine sogenannte pädosexuelle Neigung. Es gibt zum Anteil von Tätern mit pädosexueller Neigung keine vollständig übereinstimmenden Zahlen. Die Forschung ist sich allerdings überwiegend einig darin, dass ihr Anteil deutlich unter 50% beträgt.
Wer sind die Online-Täter?
„Nach aktuellen Erkenntnissen sind beinahe alle Täter, die Kinder oder Jugendliche online missbrauchen, männlich (einzelne Studien sprechen von rund 99%). Sie haben pädosexuelle oder pädophile Neigungen und seltener eine kriminelle Vorgeschichte.“
(Quelle: Fuchs, Katharina Anna: Täter und Täterinnen: Fremde Vertraute – vertraute Fremde, in: Kerschke-Risch, Pamela (Hrsg.): Sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Hintergründe – Zusammenhänge – Erklärungen, Stuttgart 2022, S. 53-69, hier: S. 68)