Fragen & Antworten [Aufarbeitung]
Was versteht man allgemein unter Aufarbeitung?
„Aufarbeitung soll aufdecken, in welcher Kultur sexueller Kindesmissbrauch in einer Institution stattgefunden hat, welche Strukturen unter Umständen mit dazu beigetragen haben, dass Täter und Täterinnen Kindern und Jugendlichen Gewalt angetan haben, wer davon gewusst hat, aber sie nicht oder spät unterbunden hat. Sie soll sichtbar machen, ob es unter den Verantwortlichen in den Institutionen zu dem Zeitpunkt des Missbrauchs eine Haltung gab, die Gewalt begünstigt und Kinder oder Jugendliche abgewertet hat, und sie will klären, ob und wenn ja warum sexueller Kindesmissbrauch in einer Einrichtung vertuscht, verdrängt, verschwiegen wurde.
Auf der Basis dieser Erkenntnisse zielt Aufarbeitung auf Anerkennung des Leids und auf die Rechte und Unterstützung erwachsener Betroffener. Sie will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu etablieren, und sie zielt darauf, die Gesellschaft für die Dimensionen sexuellen Kindesmissbrauchs zu sensibilisieren.
Durch öffentliche Berichterstattung und Empfehlungen kommt Aufarbeitung zu einem Ergebnis, an das für Prävention angeknüpft werden kann.“
Quelle: DEFINITION entnommen aus UBSKM Rechte und Pflichten
Wie ist der Bereich Aufarbeitung im Erzbistum aufgebaut?
Die Aufarbeitung wird im Erzbistum Hamburg unter drei Perspektiven gesehen und verstanden:
1. Direkte Aufarbeitung
2. Systemische Aufarbeitung
3. Persönliche Aufarbeitung
Was ist mit „direkter Aufarbeitung“ gemeint?
Bei der direkten Aufarbeitung geht es um die Betreuung eines irritierten Systems nach Abschluss des Interventionsverfahrens, um das irritierte System und deren Mitarbeiter_innen aufzufangen und konkretes organisationales Lernen zu ermöglichen. Hierbei kommt auch der Rückbindung in die institutionelle Schutzkonzepte der jeweiligen Einrichtung ein wichtiger Stellenwert zu.
Was ist mit „systemischer Aufarbeitung“ gemeint?
Damit ist die historische Aufarbeitung der Vergangenheit, der Biografie einer Einrichtung gemeint. Die Spuren von Missbrauchstaten sind teilweise noch Jahre später in Einrichtungen spürbar, zum Beispiel in Form von Spaltungsdynamiken. Auch hier braucht es ein Hinschauen und die Beschäftigung mit der Frage, wie eine Erinnerungskultur gut gestaltet und gelebt werden kann.
Was ist mit „persönlicher Aufarbeitung“ gemeint?
Damit ist die Unterstützung des Erzbistums Hamburg bei individueller Aufarbeitung von betroffenen Personen gemeint. Es geht also um die Frage, welche Informationen und Antworten kann das Erzbistum zur Verfügung stellen, die bei der individuellen eigenen Bearbeitung von Missbrauchserfahrungen helfen kann.
Hat das Erzbistum Hamburg eigene Studien zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende des Erzbistums in Auftrag gegeben?
Diese Frage beantworten wir hier in Kürze.
Was macht die Unabhängige Aufarbeitskommission?
Diese Frage beantworten wir hier in Kürze.

