Erstellung Schutzkonzept
Die Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts ist ein mehrschrittiger Prozess, in den möglichst alle Menschen einer Institution eingebunden werden und der einige Zeit dauert. Wird der Erstellungsprozess ernst genommen, zahlt sich das später in einer hohen Akzeptanz und Qualität des Schutzkonzepts aus. Zentral ist, dass die eigene Institution kritisch in den Blick genommen wird und konkrete Schutzfaktoren identifiziert bzw. entwickelt werden (sog. Schutz- und Risikoanalyse).
Die Stationen des Erstellungsprozesses
1
Erstellung einer Arbeitsgruppe, die den Erstellungsprozess steuert.
In der Arbeitsgruppe sollten Personen aus möglichst allen Bereichen der Institution mitarbeiten. Auf diese Weisen können unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden.
2
Aufsetzen eines Zeitplans.
Um nicht den Überblick zu verlieren und damit der Prozess sich nicht zu lange hinzieht, sollte ein realistischer Zeitplan erstellt werden. Dieser kann im Bedarfsfall nachjustiert werden.
3
Schulung/Fortbildung der AG-Mitglieder zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Es ist sehr hilfreich, wenn in der Arbeitsgruppe Personen mit Vorkenntnissen zum Thema mitarbeiten. Natürlich kann am Beginn der Arbeit auch eine gemeinsame Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt stehen.
4
Schutz- und Risikoanalyse mit Einbezug der verschiedenen Zielgruppen: Planung – Durchführung – Auswertung.
Die Schutz- und Risikoanalyse ist ein Herzstück der Schutzkonzepterstellung. Mithilfe verschiedener Methoden wird möglichst allen Personen der Institution ermöglicht, ihre eigene Meinung und Perspektiven einzubringen. Oft wird hierfür ein Fragebogen entwickelt, möglich sind aber auch eine gemeinsame Begehung der Räumlichkeiten, der Austausch in Gesprächsgruppen oder verschiedene kreative Methoden. Auch Kinder und Jugendliche können und sollen mit entsprechender methodischer Aufbereitung gut in die Schutz- und Risikoanalyse eingebunden werden.
5
Schreibprozess
Die Ergebnisse der Schutz- und Risikoanalyse werden verschriftlicht. Außerdem werden die verpflichtenden Inhalte verfasst. Einige Rückmeldeschleifen in der AG oder ggf. mit verschiedenen Mitgliedern der Institution sind sinnvoll.
6
Einreichen bei der Stabsstelle Prävention und Intervention zur Prüfung.
Die Stabsstelle Prävention und Intervention prüft das institutionelle Schutzkonzept auf Grundlage der Rahmenordnung Prävention und gibt ggf. Hinweise zur Überarbeitung.
7
Inkraftsetzung
Inkraftsetzung des institutionellen Schutzkonzepts.
Das Bistum Trier hat ein Erklärvideo zur Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten erstellt:
Die Stabsstelle Prävention und Intervention bietet Begleitung und Unterstützung während des gesamten Erstellungsprozesses an.
Bei Fragen rund um das Thema Schutzkonzepte wenden Sie sich gern an
Ev-Catherine Johanns
Referentin für Prävention
Schwerpunkt Schutzkonzepte, Betreuung PgPs