Prävention bei sexualisierter Gewalt
Prävention bei sexualisierter Gewalt

vorbeugen, begleiten und nachsorgen

Unter dem Begriff Prävention werden in der Medizin drei Handlungsanweisungen verstanden, sie richten sich nach dem Zeitpunkt wann eingegriffen wird:

Primäre Prävention bezeichnet alle vorbeugenden Maßnahmen, die vorab das Risiko sexualisierter Gewalt senken, sodass es nach Möglichkeit gar nicht erst dazu kommt, weder beim Einzelnen, noch in einer Organisation. Zielgruppe sind alle Menschen in einem gemeinsamen Arbeitsfeld. Zur primären Prävention zählen z. B. die allgemeine Erarbeitung eines institutionellen Schutzkonzeptes (ISK), die Sensibilisierung durch Schulungsmaßnahmen. Die vorbeugende Prävention soll alle Möglichkeiten nutzen um Grenzverletzendes, übergriffiges und strafbewährtes Verhalten zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet das Erzbistum Hamburg alle Mitarbeitenden ehrenamtlich oder hauptamtlich zu wiederholten Präventionsschulungen. Diese Schulungen sind an das Arbeitsfeld im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen angepasst und können ein oder zweitägig sein.

Sekundäre Prävention soll durch frühzeitige begleitende Maßnahmen dazu beitragen, dass Folgeschäden durch ein Delikt möglichst reduziert werden. Dazu gehören z. B. schnelle Hilfen für Betroffene oder Supervision für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende. Dazu gehören alle Maßnahmen die Gefahrensituationen und Regelverstöße umgehend beenden. Alle weiterführenden begleitenden Maßnahmen gehören zur Intervention, die längerfristige Angebote zur Begleitung macht.

Tertiäre Prävention bezeichnet nachsorgende Maßnahmen, nachdem die Intervention abgeschlossen ist. Sie soll dazu beitragen, Langzeitfolgen zu minimieren, Wiederholungen zu verhindern und ein erkanntes Risiko künftig zu mindern. Für Betroffen kann es um stabilisierende therapeutische Maßnahmen gehen. Bei straffällig gewordenen Personen geht es um Behandlung, Begleitung und Kontrolle, um das Rückfallrisiko zu senken. So ist Täter-/Täterinnenarbeit dann Schutz für Betroffene. In der tertiären Prävention gewonnene Erkenntnisse fließen wieder in die primäre Prävention ein.

Eine Zusammenstellung formaler Anforderungen und Rahmenbedingungen für Prävention sexualisierter Gewalt finden Sie hier

 

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